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Holoubek/Lang (Hrsg)

Grundfragen des Verwaltungs- und Finanzstrafverfahrens

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4632-9

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Dokumentvorschau
Grundfragen des Verwaltungs- und Finanzstrafverfahrens (1. Auflage)

S. 1121. Einleitung

Das Schuldprinzip stellt einen tragenden Grundsatz des Strafrechts – so auch des Finanz- und des Verwaltungsstrafrechts – dar. „Nulla poena sine culpa“ (keine Strafe ohne Schuld) heißt dieses grundlegende Prinzip des Strafrechts, das der Schuld nicht nur strafbegründenden, sondern auch strafbegrenzenden Charakter zuordnet. In diesem Sinne ist die Schuld des Täters notwendige Voraussetzung für die Legitimität staatlichen Strafens. Strafwürdig ist daher nur, wer schuldhaft gehandelt hat. Darüber hinaus darf die Strafe das Maß der Schuld nicht überschreiten. Werden die Erklärung der Strafbarkeit und die Bemessung der Strafe diesem allgemeinen Grundsatz nicht gerecht, ist die Strafe gesetz- und verfassungswidrig (willkürlich).

Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob und wie das so formulierte Schuldprinzip vom Gesetzgeber tatsächlich umgesetzt wurde. Dabei zeigt sich, dass es gelegentlich Durchbrechungen gibt, bei denen vom Schuldprinzip im Strafrecht abgewichen wird.

2. Schuldbegriff

In einem ersten Schritt ist zu prüfen, was unter dem Begriff „Schuld“ überhaupt zu verstehen ist. Ein Blick in das Gesetz hilft zur Klärung dieser Frage nur bedingt weiter, da es die...

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