Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Folgen der Nichtumsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Österreich
Die Whistleblower-Richtlinie bildet den ersten EU-Rechtsakt, der eine horizontale Harmonisierung von Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern zum Inhalt hat. Sie sieht zwei Daten vor, bis zu denen ihre Bestimmungen in das nationale Recht umgesetzt werden müssten: Während grundsätzlich der als Umsetzungstermin festgelegt war, müssen die Bestimmungen zur Einrichtung unternehmensinterner Hinweisgebersysteme bei juristischen Personen von 50 bis 249 Arbeitnehmern erst bis umgesetzt werden. Der erste dieser beiden Termine ist mittlerweile verstrichen, ohne dass Österreich eine besondere Umsetzungsmaßnahme gesetzt hat. Die Europäische Kommission hat deshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen partieller Nichtumsetzung eingeleitet.
All dies wirft zum einen die Frage auf, wie weit die österreichischen Umsetzungsmaßnahmen vorbereitet sind, zum anderen, ob und in welcher Hinsicht die Nichtumsetzung zu einer unmittelbaren Anwendbarkeit der Richtlinienbestimmungen in Österreich führt.
Auf die erste Frage kann nur eine negative Antwort gegeben werden: Es liegt derzeit noch kein Ministerialentwurf für ein Umsetzungsgesetz vor. Das zuständige Arbeitsministerium hat zwar ...