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ZWF 2, März 2023, Seite 69

Unternehmensinterne Hinweisgebersysteme bei Wirtschaftstreuhändern nach dem HSchG und dem WTBG 2017

Severin Glaser

Dieser Beitrag beleuchtet das Verhältnis jener Vorschriften über unternehmensinterne Hinweisgebersysteme, die sich aus dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) ergeben, zu jenen, die das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) enthält. Zudem wird ein Ausblick auf die künftigen Anforderungen an unternehmensinterne Hinweisgebersysteme bei Wirtschaftstreuhändern geboten.

1. Grundlegendes

Mit der (verspäteten) Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie durch das HSchG stellen sich bislang aufgeschobene Umsetzungsfragen mit einiger Dringlichkeit: Größtenteils steht das HSchG bereits seit in Kraft, im Übrigen – nämlich hinsichtlich der Vorschriften über die interne Hinweisgebung (§§ 11 bis 13) – tritt das HSchG für Unternehmen und juristische Personen öffentlichen Rechts mit weniger als 250 Beschäftigten am in Kraft.

Nach dem jeweiligen Inkrafttreten gilt für die „Einrichtung der internen und externen Stellen“ eine Übergangsfrist von sechs Monaten, sodass bis spätestens alle Bestandteile des HSchG von allen betroffenen Unternehmen umzusetzen sind. Für Wirtschaftstreuhänder wird es dabei eine der zahlreichen Herausforderungen sein, die Umsetzung des HSchG bei gleichzeitiger Einhaltung der Bestimmungen des WTBG 2017 bzw der Richtli...

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