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ZWF 5, September 2020, Seite 261

Strafbarkeit juristischer Personen, Verbandsverantwortlichkeit, Geldwäsche

ZWF Redaktion

VStG; VbVG; FM-GwG; BWG

Köller, Die juristische Person im Lichte der Geldwäschereibekämpfung, ÖJZ 2020, 401

Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben wurde in Österreich für bestimmte Pflichtverletzungen im Bereich der Geldwäsche die verwaltungsrechtliche Strafbarkeit juristischer Personen eingeführt. Anders als im gerichtlichen Verbandsstrafrecht wurde jedoch das Verfahrensrecht für die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung juristischer Personen nicht angepasst. Für Verwaltungsstrafverfahren gegen juristische Personen fehlt ein dem VbVG vergleichbares Verfahrensrecht. In der Rsp des VwGH wurden wesentliche Klarstellungen zur Anwendung des für natürliche Personen konzipierten VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren gegen juristische Personen getroffen. Diesen höchstgerichtlichen Klarstellungen geht der Beitrag nach.

Hinweis: Siehe auch Fister, Die Zurechnung strafbaren Verhaltens zu juristischen Personen, ZWF 2020, 200; Zich, Modelle der Verantwortlichkeit juristischer Personen, ; Haas, Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit bei juristischen Personen, .

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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