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ASoK 6, Juni 2014, Seite 233

Verpflichtung zur Bereithaltung der Bescheinigung A 1

2013/11/0143.

Die Nichtbereithaltung der Bescheinigungen A 1 im Falle einer Entsendung ins Inland ist als einzige Verwaltungsübertretung i. S. d. § 7b Abs. 5 i. V. m. Abs. 9 Z 2 AVRAG zu interpretieren. Die diesbezügliche Verwaltungsstrafe ist daher nicht kumulativ hinsichtlich jedes einzelnen in Österreich eingesetzten („ertappten“) Arbeitnehmers festzusetzen.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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