Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 21 Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Abs. 3 Z 1)
Zu § 21:
1) Siehe hierzu die PauschalierungsVO BGBl. II 471/2010, gültig grds. für die Kalenderjahre 2011 bis 2014 und BGBl. II 125/2013, gültig grds. ab Kalenderjahr 2015. Siehe auch: Brauner/Stöger/Urban, Die Behandlung des Vermögensgegenstands Wald im Ertragsteuerrecht, ; Enengel/Haingartner, Christbaumkulturen aus steuerrechtlicher Sicht, ; Jilch/Kaluza, Die Landwirtepauschalierung für die Jahre 2011 bis 2015, ; Jilch, Zehn Anmerkungen zur Landwirtevollpauschalierung, ; Kaluza, Anmerkungen zur Landwirtepauschalierung, ; Kofler/Schellmann, Verfassungsrechtliche Aspekte der land- und forstwirtschaftlichen Vollpauschalierung, 2011; Kofler/Schellmann, Verfassungsrechtl Kritik an der luf Vollpauschalierung, ; Petschnigg, Besteuerung von Waldverkäufen, ; Peyerl, Überlegungen zu einer verfassungskonformen Neuregelung der landwirtschaftlichen Pauschalierung, ; Renner, Liebhaberei bei einer verlustbringenden Landwirtschaft, ; Setina, Unentgeltliche Wildabschüsse zum Zweck der Erfüllung des Absc...