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ZWF 4, Juli 2022, Seite 158

Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen dem Zollamt Österreich und dem Amt für Betrugsbekämpfung

§ 58 Abs 1 lit a FinStrG

Die Prüfung der Kompetenz zur Erlassung des bekämpften Straferkenntnisses ist […] am angelasteten Tatvorwurf zu messen. […] Der im Straferkenntnis enthaltene Tatvorwurf ist […] auf eine Verletzung der abgabenrechtlichen Wahrheitspflicht des § 7 Abs 1 Z 3 UStG gerichtet. Diese Norm steht nicht nur iZm der Ausfuhr von Waren, sondern es verlangt § 7 Abs 6 Z 1 UStG auch ausdrücklich eine vom liefernden Unternehmer ausgestellte und mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehene Ausfuhrbescheinigung.

Sachverhalt: Eine in einem Outlet tätige Verkäuferin (Mitbeteiligte) wollte ihrer in der Schweiz wohnhaften Kundin einen Gefallen erweisen, in dem sie ihr unberechtigterweise (der Warenwert der eingekauften Gegenstände überstieg die Grenze von 75 € nicht) ein Global-Blue-Tax-Free-Formular ausstellte, um ihrer Kundin die Erlangung einer mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehenen Ausfuhrbescheinigung zu ermöglichen und die Möglichkeit zur Erstattung der Umsatzsteuer zu eröffnen.

Mit Straferkenntnis des damaligen Zollamts Feldkirch Wolfurt und nunmehrigen Zollamts Österreich als Finanzstrafbehörde wurde die Verkäuferin für schuldig erkannt, dazu beigetragen zu haben, dass die Kundin d...

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