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Der Ministerialentwurf zum HinweisgeberInnenschutzgesetz
Nach Verstreichen der Umsetzungsfrist der Europäischen Union liegt nunmehr – mehr als ein halbes Jahr verspätet – (zumindest) ein Ministerialentwurf zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie (Hinweisgeber-RL) vor. Der österreichische Gesetzgeber orientiert sich in diesem sehr stark an den zwingend vorgeschriebenen Inhalten der Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich nur in einigen wenigen Fällen.
1. Grundlegendes
Die am im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemachte Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber-RL) ist am in Kraft getreten und war vom jeweiligen nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten bis spätestens in nationales Recht umzusetzen. Eine fristgerechte Umsetzung erfolgte jedoch nur in vier EU-Staaten und wurde daher am ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich sowie 23 weitere Mitgliedstaaten eingeleitet.
Nach zwei Rohentwürfen eines nationalen Umsetzungsgesetzes als Whistleblowinggesetz (WbG) langte nunmehr am der Ministerialentwurf vom Bundesminister für Arbeit im Nationalrat ein. Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird die Umsetzung der Hinweisgeber-RL einerseits durch Erlassung...