UStG | Umsatzsteuergesetz
2. Aufl. 2015
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Art 25a Sonderregelung für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen
Erlässe
Literatur
Korn/Robisch, Durchführungsverordnung zur MwStSyst-RL – Anmerkungen zu den einzelnen Vorschriften der ab anzuwendenden VO (EU) 282/2011, DStR-Beih 2011, 29; Endert/Trinks, Elektronische Dienstleistungen in der USt – Praxisprobleme und aktuelle Entwicklungen, SteuK 2013, 397; Ecker/Kronsteiner, Neue Leistungsortregeln ab und EU-USt-One-Stop-Shop (MOSS), SWK 2014, 897; Pfeiffer, Änderungen der Leistungsortregelungen und Einführung des EU-USt-One-Stop-Shops – Rechtslage ab , ÖStZ 2014, 388; Mario Mayr, Änderungen bei den sonstigen Leistungen im UStG ab 2015 – MOSS und eVAT (Teil II), taxlex 2014, 343.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | EU-Recht | |
III. | Anwendungsvoraussetzungen | |
IV. | Option, Anwendung, Widerruf und Ausschluss | |
V. | Besteuerungsverfahren | |
VI. | Berichts- und Aufzeichnungspflichten | |
VII. | Organschaft | |
VIII. | Vorsteuerabzug |
I. Allgemeines
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Durch das AbgÄG 2014, BGBl I 2014/40, wurde mit Wirkung ab in § 3a Abs 13 festgelegt, dass elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an dem Ort ausgeführt werden, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese Leistungen an einen Nichtunternehmer iSd § 3a Abs 5 Z 3 erbracht werden. Zum einen fallen dadurch auch Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer unter das