Schrank

UrlG | Urlaubsgesetz

Kommentar | Urlaub und Pflegefreistellung

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3550-7

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Schrank - UrlG | Urlaubsgesetz

§ 17 Unabdingbarkeit

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

RV 150 BlgNR XIV. GP

Zu § 17:

„Diese Bestimmung entspricht im wesentlichen jener des § 12.“

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zweck der Unabdingbarkeit
A.
Kollision des UrlG mit nachrangigen Rechtsquellen
1.
Besserstellungen
14
2.
Schlechterstellungen
5
B.
Rechtsfolge von Schlechterstellungen
1.
Absolute oder relative Nichtigkeit?
6
2.
Voll- oder Teilnichtigkeit?
7, 8
3.
Prüfmaßstab Gruppenvergleich
9, 10
II.
Typische Konstellationen
A.
Besserstellungen
11, 12
B.
Schlechterstellungen
13, 14
C.
Verzicht oder Verfall?
15, 16

I. Zweck der Unabdingbarkeit

A. Kollision des UrlG mit nachrangigen Rechtsquellen

1. Besserstellungen

1

Diese Bestimmung stellt, analog § 12 zum ersten Abschnitt, für den Pflegefreistellungsabschnitt mittelbar klar, dass Besserstellungen durchnachrangige Rechtsquellen – Vereinbarungen oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung – zulässig und wirksam sind, da auch in § 17 lediglich die Aufhebung oder Beschränkung der Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund der §§ 2 bis 10 (und wohl auch § 10a, da insofern nur ein Versehen vorliegen kann) zustehen, untersagt ist.

2

Für Kollektivverträge folgt dies auch allgemein schon aus § 3 ArbVG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Z 2 ArbVG, da Dienstverhinderungs- und damit auch Pf...

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