Tiroler Tourismusgesetz
1. Aufl. 2020
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Tourismusgesetz 2006 - Gesetz vom zur Förderung des Tourismus in Tirol (Tiroler Tourismusgesetz 2006)
LGBl. Nr. 19/2006 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 134/2019
Inhaltsverzeichnis
I. Teil
Tourismusverbände
1. Abschnitt
Errichtung, Änderung; Mitglieder; Aufgaben
§ 1 Errichtung, Änderung
§ 2 Mitglieder
§ 3 Aufgaben
§ 4 Überregionale Zusammenarbeit
§ 5 Förderung
2. Abschnitt
Organisation
§ 6 Organe des Tourismusverbandes, Sorgfaltspflicht
1. Unterabschnitt
Vollversammlung
§ 7 Zusammensetzung, Stimmrecht
§ 8 Ausübung des Stimmrechts
§ 9 Einberufung, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 10 Aufgaben
2. Unterabschnitt
Aufsichtsrat, Vorstand, Obmann, Geschäftsführer
§ 11 Zusammensetzung des Aufsichtsrates und des Vorstandes
§ 12 Wahlen
§ 13 Ausscheiden, Auflösung, Neuwahl
§ 14 Aufgaben und Geschäftsgang des Aufsichtsrates
§ 15 Aufgaben und Geschäftsgang des Vorstandes
§ 16 Obmann
§ 17 Geschäftsführer
§ 18 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung
§ 19 Befangenheit
3. Unterabschnitt
Verband der Tiroler Tourismusverbände
§ 20 Mitgliedschaft, Aufgaben
§ 21 Organe, Aufsicht
S. 222 3. Abschnitt
Haushaltsführung des Tourismusverbandes
§ 22 Haushaltswirtschaft
§ 23 Aufbringung der Mittel
§ 24 Budget
§ 25 Aufnahme von Krediten und Übernahme von Haftungen
§ 26...