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Tiroler Tourismusgesetz
Tiroler Steuerfachsenat (Hrsg)

Tiroler Tourismusgesetz

Kommentar zum Beitragsrecht

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-4164-5

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Tiroler Steuerfachsenat (Hrsg) - Tiroler Tourismusgesetz

§ 36 Vorschreibung und Einhebung der Beiträge

Clemens Endfellner

Novellen


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LGBl 2010/29
Anfügung des Abs 3 (Nachfolgeregelung für § 158 Abs 7 TLAO)
LGBl 2012/150
Entfall der Sonderzuständigkeiten des Amtes der Landesregierung (§ 36 Abs 3)
Terminologische Anpassung infolge der Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (§ 36 Abs 1)

Literatur

Bumberger/Schmid, Zustellgesetz (2018); Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht11 (2019); Ritz, Bundesabgabenordnung6 (2017); Stoll, BAO-Kommentar, Band I (1994).

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zuständigkeit und Vergütung
1
II.
Form der Korrespondenz
2- 5
III.
Vorschreibungs- und Bemessungszeitraum; Übermittlungs- und Meldepflichten
6- 8
IV.
Fälligkeit, Entrichtung und Säumnisfolgen
9- 13
V.
Zustellung, Zahlungserleichterungen und Nachsicht
14- 17

I. Zuständigkeit und Vergütung

1

§ 36 regelt in Abs 1 die Zuständigkeit für die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Tourismusbeiträge. Für diese Agenden ist die Landesregierung verantwortlich. Die Finanzämter beschäftigen sich daher nicht mit diesem Beitrag.

Für die administrative Abwicklung erhält das Land Tirol 4 % des Aufkommens an Beiträgen sowie den Ertrag aus den Nebenansprüchen. Nebenansprüche sind gemäß § 3 Abs 2 BAO insb Abgabenerhöhunge...

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