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ASoK 12, Dezember 2019, Seite 457

Der Vergleich aus arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlicher Sicht

Ein Überblick

Elisabeth Steiner und Sebastian Zankel

Der vorliegende Beitrag zeigt auf, was es bei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossenen Vergleichen aus arbeits- und abgabenrechtlicher Perspektive zu beachten gilt.

1. Der Begriff des Vergleichs aus arbeitsrechtlicher Sicht

1.1. Außergerichtlicher Vergleich

1.1.1. Allgemeines

Ein materiell-rechtlicher Vergleich gemäß § 1380 ABGB stellt einen Neuerungsvertrag dar, in dem hinsichtlich zweifelhafter oder strittiger Rechte bzw Verbindlichkeiten im Einvernehmen unter beiderseitigem Nachgeben neue eindeutige, das heißt unstrittige Rechte bzw Verbindlichkeiten geschaffen werden.

Durch einen Vergleich wird der Rechtsgrund des Anspruchs geändert. Die Parteien wollen damit ein Recht bzw eine Verbindlichkeit auf eine neue Rechtsgrundlage stellen und ein Zurückgreifen auf das ursprüngliche Rechtsverhältnis ausschließen.

Streitig ist ein Recht, wenn die Parteien sich uneinig sind, ob bzw in welchem Ausmaß dieses entstanden bzw erloschen oder beweisbar ist. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, dass bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig gemacht wurde.

Da es für den Vergleich charakteristisch ist, dass dieser aufgrund beiderseitigen Nachgebens hinsichtlich eines Rechts bzw einer Verbindlichkei...

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