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ZWF 5, September 2016, Seite 208

Ist ein Vertragsabschluss (k)ein Vorteil im Sinne des österreichischen Korruptionsstrafrechts?

Severin Glaser

Im , ZWF 2016/33, 212, findet sich die Aussage, dass der Abschluss eines Vertrags keinen Vorteil iSd der Korruptionsstraftatbestände darstellen könnte, da sich ansonsten der Wertungswiderspruch ergäbe, dass der Amtsträger (bzw der von ihm vertretene Rechtsträger) zwar selbst eine vertraglich geschuldete Leistung erbringen müsste, sich jedoch durch die Annahme der Gegenleistung strafbar machen könnte. Zudem sei wirtschaftlich betrachtet bei einem Austauschverhältnis von Leistung und Gegenleistung keine grundsätzliche Besserstellung einer Vertragsseite ersichtlich. Der OGH selbst räumt ein, dass diese Frage in Deutschland überwiegend anders beantwortet wird, ist aber der Auffassung, die deutsche hM nicht auf Österreich übertragen zu können. Dies überrascht, da die vom OGH genannten Argumente eigentlich auch in Deutschland von Wert sein müssten. Der vorliegende Beitrag untersucht die österreichischen und deutschen Argumente zu dieser Frage und versucht anhand dessen, die vom OGH getroffene Lösung einzuschätzen.

1. Das Urteil des OGH und seine Argumentation

Das , muss an dieser Stelle nicht zu Gänze darge...

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