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ZWF 2, März 2017, Seite 75

Wie aus Schuldirektoren plötzlich Unternehmer wurden

Anmerkungen zu

Günter Gößler

Die im Juni 2016 ergangene sog Schulfotografen-Entscheidung des OGH enthält grundlegende Aussagen zur Zulässigkeit privatrechtlichen Agierens von Amtsträgern. Diese werden anhand der für die Organe des Bundes geltenden organisationsrechtlichen Vorgaben einer kritischen Würdigung unterzogen.

1. Einleitung

Die aufgrund einer Wahrungsbeschwerde ergangene Entscheidung des , wurde bereits mehrfach besprochen. Naheliegenderweise haben diese Glossen und Anmerkungen einen strafrechtlichen Fokus. Trotz zum Teil unterschiedlicher Bewertung ist der einhellige Tenor, dass die höchstgerichtliche Entscheidung über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Klarstellungen zur Reichweite des Korruptionsstrafrechts in der sog Privatwirtschaftsverwaltung trifft. Dabei wurde jedoch bislang übersehen, dass die Entscheidung auf grundsätzlich falschen (zivil)rechtlichen Prämissen/Annahmen beruht, die letztlich auch auf die strafrechtliche Beurteilung voll durchschlagen.

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die strafrechtliche Bewertung der von Schulleitern eingegangenen Vereinbarungen mit Schulfotografen. Knapp zusammengefasst ging es darum, dass gewerblich tätige Fotografen Schul...

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