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ASoK 3, März 2013, Seite 115

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013

Regelungsschwerpunkte der im Ministerrat beschlossenen Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 – SRÄG 2013), RV 2150 BlgNR 24. GP, sind die Normierung von gesetzlichen Bestimmungen einer Bildungsteilzeit und des Bildungsteilzeitgeldes, weiters die Einführung von Fachkräftestipendien sowie Bestimmungen betreffend den Arbeitsmarktzugang kroatischer Arbeitskräfte und die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit für Staatsangehörige der Republik Bulgarien und Rumäniens und Unternehmen mit Sitz in diesen Mitgliedstaaten.

Geplantes Inkrafttreten: . Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Folgende Neuerungen sind hervorzuheben:

1. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Die gesetzliche Verankerung des Instruments der Bildungsteilzeit in § 11a AVRAG soll es Arbeitnehmern ermöglichen, im Gegensatz zur Bildungskarenz Weiterbildungsmaßnahmen auch neben einer Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen.

Voraussetzung für die Vereinbarun...

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