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Abkommen über soziale Sicherheit mit Liechtenstein
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat ein Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über soziale Sicherheit zur Ratifizierung vorgelegt (RV 2138 BlgNR 24. GP). Es soll das derzeit geltende Abkommen ersetzen und neue Entwicklungen im rechtlichen Verhältnis zwischen der EU und Liechtenstein berücksichtigen. Weiter notwendig ist insbesondere noch die Absicherung sozialrechtlicher Ansprüche von Drittstaatsangehörigen: Laut Abkommen sollen die einschlägigen EU-Verordnungen auch im bilateralen Verhältnis zwischen Österreich und Liechtenstein gelten.