Europäische Aktiengesellschaft
1. Aufl. 2004
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S. 715Kommentar zur SE-Arbeitnehmerbeteiligung - Vorbemerkung
1
Mit dem im folgenden kommentierten Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz für die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, werden im Wesentlichen in den § 208 ff ArbVG die erforderlichen Umsetzungsbestimmungen zur RL 2001/86/EG vom zur Ergänzung des Statutes der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer ins österreichische Betriebsverfassungsrecht implementiert. Abweichend von der im vorliegenden Werk bei der Kommentierung des SEG gewählten Systematik wird in der Folge der Richtlinientext, der nicht unmittelbar rechtsverbindlich ist, sondern nur bei der Auslegung innerstaatlichen Rechts zu berücksichtigen ist, nicht bei den einzelnen Paragraphenkommentierungen abgedruckt; vielmehr wird die Richtlinie vorab im Volltext abgedruckt.
2
Mit der RL 2001/86/EG wurde kein einheitliches europäisches Mitbestimmungsmodell geschaffen, sondern vielmehr werden grenzüberschreitende Informations- und Konsultationsverfahren sowie die Mitbestimmung in den Unternehmensorganen der SE geregelt. Die Umsetzung der RL 2001/86/EG hatte bis spätestens zu erfolgen und der Gesetzgeber ist durch das BGBl...