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Kalss/Hügel

Europäische Aktiengesellschaft

SE-Kommentar

1. Aufl. 2004

ISBN: 978-3-7073-0643-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Hügel - Europäische Aktiengesellschaft

§ 29. Umwandlungsplan

Johannes Zollner

Artikel 37

(4) Das Leitungs- oder das Verwaltungsorgan der betreffenden Gesellschaft erstellt einen Umwandlungsplan und einen Bericht, in dem die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert und begründet sowie die Auswirkungen, die der Übergang zur Rechtsform einer SE für die Aktionäre und für die Arbeitnehmer hat, dargelegt werden.

RV [22]

Zu § 29:

Vgl. Art. 37 Abs. 4 der Verordnung.

Anders als Art. 8 Abs. 2 der Verordnung für den Verlegungsplan (und etwa § 192 dUmwG) konkretisiert Art. 37 Abs. 4 der Verordnung die Inhalte des nach dieser Bestimmung aufzustellenden Umwandlungsplans nicht. Durch § 29 sollen daher – in Anlehnung an Art. 8 Abs. 2 der Verordnung – entsprechende Inhaltserfordernisse normiert werden.

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Inhalt und Regelungszweck
1
II.
Umwandlungsplan
4
A.
Normadressat
4
B.
Inhalt des Umwandlungsplans
6
C.
Fehlerhaftigkeit
D.
Hauptversammlungsbeschluss
III.
Umwandlungsbericht
A.
Normadressat
B.
Inhalt
C.
Umfang
D.
Verzicht

I. Inhalt und Regelungszweck

1

Inhalt: § 29 SEG legt den Mindestinhalt des Umwandlungsplans fest, der vom Vorstand zu erstellen und nach erfolgter Offenlegung beim Firmenbuchgericht der Anmeldung des Rechts...

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