Europäische Aktiengesellschaft
1. Aufl. 2004
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S. 5Vorwort
Am tritt das Statut über die Europäische Gesellschaft, auch SE-Verordnung genannt, zugleich mit dem Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Gesetz) und den Begleitregelungen im VI. Teil des ArbVG in Kraft. Damit wird ein lang gehegter Traum, eine auf Gemeinschaftsrecht beruhende Rechtsform zum Betrieb transnationaler Unternehmen in ganz Europa zu schaffen, Wirklichkeit. Auch wenn die ursprüngliche Idee, eine vollkommen einheitliche Gesellschaftsform für alle Mitgliedstaaten Europas zu etablieren, nicht verwirklicht wurde, sondern die Societas Europaea einen gemeinsamen Kern europäisch-einheitlicher Normen aufweist, im Übrigen aber national unterschiedlich ausgestaltet ist, geben die SE-Verordnung und das begleitende SE-Gesetz der Wirtschaft wichtige, neue Gestaltungsinstrumente sowohl für nationale, insbesondere aber für internationale unternehmerische Vorhaben an die Hand. Die europäischen wie nationalen Normen markieren eine maßgebliche Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts, insbesondere für die transnationale Mobilität sowie für die Gestaltungsfreiheit der Organisationsstruktur.
Die angemessene Regelung der Arbeitnehmermitbestimmung war wohl ...