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Untreue; unmittelbarer Vermögensnachteil
ZWF 2016/7
; , 15 Os 98/14x; RIS-Justiz RS0130418
Der von § 153 StGB verlangte Vermögensnachteil muss unmittelbar durch den Missbrauch der Vertretungsbefugnis entstehen und nicht etwa erst durch eine zusätzliche Handlung des Machtgebers oder eines Dritten.