ReO I Restrukturierungsordnung
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 15 Ansprüche des Restrukturierungsbeauftragten
Literatur
Konecny, Entlohnung von Insolvenzverwaltern in Sonderfällen, ÖJZ 2017, 753; Konecny/Riel, Entlohnung im Insolvenzverfahren (1999); Riel, Der Restrukturierungsbeauftragte, in Konecny, RIRUG 85.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | |||
II. | Ansprüche des Restrukturierungsbeauftragten | |||
A. | Entlohnung (Abs 1) | |||
1. | Angemessenheit | |||
2. | Ersatz der Barauslagen | |||
3. | Umsatzsteuer | |||
4. | Kostenvoranschlag und Kostenvorschuss | |||
B. | Geltendmachung (Abs 2) | |||
C. | Entlohnungsantrag (Abs 3) | |||
1. | Verfahren | |||
2. | Kostenvorschuss |
I. Allgemeines
1
Diese Bestimmung enthält Regelungen über die Ansprüche des Restrukturierungsbeauftragten. Die RestrukturierungsRL verfolgt aufgrund der unterschiedlichen Vergütungsmodelle in den Mitgliedstaaten nicht das Ziel einer diesbezüglichen Harmonisierung und enthält nur wenige Vorgaben hinsichtlich der Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten, weshalb den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt. Sie ist jedoch insgesamt von dem Gedanken getragen, dass die Restrukturierungskosten „gesenkt“ werden sollen.
2
Die Kosten des Restrukturierungsbeauftragten sind in erster Linie vom Schuldner zu trag...