ReO I Restrukturierungsordnung
1. Aufl. 2022
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§ 10 Kostenvorschuss
Literatur
Bieg/Borchardt/Frind, Unternehmenssanierung und Betriebsfortführung (2021); Konecny/Riel, Entlohnung im Insolvenzverfahren (1999); Konecny/Riel, Die Entlohnung des Masseverwalters, ZIK 1999, 73; Reckenzaun, Die Entlohnung des Insolvenzverwalters in Österreich, ZInsO 2019, 136; Riel, Der Restrukturierungsbeauftragte, in Konecny, RIRUG – Neuerungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, ZIK-Spezial 2021, 85.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines – Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung | ||
II. | Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Inhalt des Auftrags | ||
C. | Adressat | ||
III. | Kostenvoranschlag | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Inhalt | ||
C. | Adressat | ||
IV. | Keine selbständige Anfechtbarkeit, keine Vollstreckbarkeit | ||
V. | Folgen des Nichterlags des Kostenvorschusses |
I. Allgemeines – Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung
1
Nach Art 27 Abs 4 RIRL haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass das implementierte Vergütungssystem „mit dem Ziel eines effizienten Abschlusses der Verfahren im Einklang“ steht. Ferner sollen „geeignete Verfahren“ zur Verfügung stehen, um Vergütungsstreitigkeiten beilegen zu können (Art 27 Abs 4 UAbs 2).
2
Diese Vorgaben ...