ReO I Restrukturierungsordnung
1. Aufl. 2022
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§ 44 Europäisches Restrukturierungsverfahren
Literatur
Skauradszun, Die Restrukturierungsrichtlinie und das „verschwitzte“ internationale Zivilverfahrensrecht, ZIP 2019, 1501; Vallender, Kommentar zur Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren (EuInsVO)2 (2020); Weber-Wilfert, Das Europäische Restrukturierungsverfahren, in Konecny, RIRUG – Neuerungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, ZIK-Spezial 2021, 173.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Öffentliche Bekanntmachung (Abs 1, 2 und 9) | ||
III. | Besonderheiten des Europäischen Restrukturierungsverfahrens | ||
A. | Allgemeine Vollstreckungssperre (Abs 3) | ||
B. | Forderungsanmeldung durch die Gläubiger (Abs 4 und 5) | ||
C. | Akteneinsichtsrecht der Gläubigerschutzverbände (Abs 6) | ||
D. | Rechtshandlungen des Schuldners ohne Zustimmung des Gerichts oder des Restrukturierungsbeauftragten (Abs 7) |
I. Allgemeines
1
Nach der RIRL steht es den Mitgliedstaaten frei, ob das Restrukturierungsverfahren öffentlich bekannt zu machen ist oder nicht. In Österreich wird das Restrukturierungsverfahren im Regelfall als geheimes Verfahren geführt. Gem § 44 hat der Schuldner jedoch die Möglichkeit zu beantragen, dass die Einleitung des Verfahrens öf...