ReO I Restrukturierungsordnung
1. Aufl. 2022
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§ 35 Kriterium des Gläubigerinteresses
Literatur
Trenker, Was will und kann die ReO? – Anwendungsbereich, Zweck und Mittel von Restrukturierungsverfahren, in Konecny (Hrsg), RIRUG (2021) 33.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
A. | Einführung | |||
B. | Zweck | |||
C. | Regelungsumfeld | |||
D. | Europarechtlicher Hintergrund | |||
II. | Kriterium des Gläubigerinteresses (Abs 1) | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Beurteilung einer möglichen Schlechterstellung | |||
1. | Untersuchungsgrundsatz | |||
2. | Ausgangspunkt | |||
3. | Ermittlung des wahrscheinlichen Alternativszenarios | |||
4. | Prüfung bei besicherten Gläubigern | |||
5. | Prüfung bei unbesicherten Gläubigern | |||
6. | Prüfung bei nachrangigen Gläubigern | |||
III. | Überprüfungsantrag (Abs 2) | |||
A. | Antragslegitimation | |||
B. | Prüfung der „Einhaltung des Abs 1“ | |||
C. | Antrag und Antragsvorbringen | |||
D. | Antragsfrist |
I. Allgemeines
A. Einführung
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Bei außergerichtlichen Restrukturierungen ist der Schuldner auf das Einverständnis sämtlicher betroffener Gläubiger angewiesen. Deren Rechte sind durch allgemeine zivilrechtliche Prinzipien geschützt, insb die Abschlussfreiheit (Privatautonomie), das Zustimmungserfordernis zu Vertragsänderungen (pacta sunt servanda) und das Verbot eines Vertrags zulasten Dritter. Kehrseite des we...