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Mock/Zoppel (Hrsg)

ReO I Restrukturierungsordnung

Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4529-2

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Mock/Zoppel (Hrsg) - ReO I Restrukturierungsordnung

§ 34 Bestätigung des Restrukturierungsplans

Philipp Anzenberger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Bestätigungsvoraussetzungen (Abs 1 und 2)
A.
Von Amts wegen wahrzunehmende Bestätigungsvoraussetzungen (Abs 1)
37
B.
Auf Gläubigerantrag wahrzunehmende Bestätigungsvoraussetzung: Einhaltung des Kriteriums des Gläubigerinteresses (Abs 2)
8
III.
Bestätigungshindernisse (Abs 3 und 4)
A.
Unzulässigkeit der Einleitung des Restrukturierungsverfahrens (Abs 3 Z 1)
912
B.
Unzulässige Gläubigerbegünstigung und wissentliche Verschweigung von Gläubigern nach § 27 Abs 2 Z 6 (Abs 3 Z 2)
1315
C.
Nichtzahlung fälliger und feststehender Forderungen, die nicht unter den Restrukturierungsplan fallen (Abs 3 Z 3)
1618
D.
Begründete Einwendungen von betroffenen Gläubigern (Abs 3 Z 4)
E.
Offensichtliche Untauglichkeit des Restrukturierungsplans (Abs 4)
IV.
Verfahrensrechtliche Fragen
2125

I. Allgemeines

1

Der Restrukturierungsplan bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bestätigung durch das Gericht (§ 34 Abs 1) und wird erst mit deren Rechtskraft für den Schuldner und die betroffenen Gläubiger verbindlich (§ 39 Abs 1). § 34 normiert die Voraussetzungen, die für eine gerichtliche Bestätigung vorliegen müssen. Zweck des Bestätigungsverfahrens ist die Überprüfung von Restrukturierungsplan und Restrukturierungsverfahren: Damit soll nach Erwägungsgrund 48 RIRL sichergestellt werden,

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