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Mock/Zoppel (Hrsg)

ReO I Restrukturierungsordnung

Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4529-2

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Dokumentvorschau
Mock/Zoppel (Hrsg) - ReO I Restrukturierungsordnung

§ 32 Stimmrecht

Philipp Anzenberger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Berechtigung zur Abstimmung und Umfang des Stimmrechts
A.
Zur Abstimmung berechtigte Personen
1.
Grundregel: Stimmberechtigung betroffener Gläubiger
2
2.
Sonderkonstellationen
a)
Abgetretene Forderungen
3
b)
Gemeinschaftliche Forderungen
46
c)
Stimmrecht naher Angehöriger
7, 8
B.
Ausmaß des Stimmrechts
9
III.
Stimmrechtsprüfung
1012

I. Allgemeines

1

Das Stimmrecht (im Restrukturierungsverfahren) ist das prozessuale Recht eines betroffenen Gläubigers (vgl § 29 Abs 1), an der Abstimmung über den Restrukturierungsplan teilzunehmen. Die unionsrechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung des Stimmrechts finden sich in Art 9 Abs 2 sowie in Erwägungsgrund 46 der RIRL, die in § 32 umgesetzt wurden. Abs 1 und Teile des Abs 4 der Bestimmung regeln, wem in welchem Umfang ein Stimmrecht zukommt, Abs 2 und 3 sowie andere Teile des Abs 4 normieren die Überprüfung des Stimmrechts.

II. Berechtigung zur Abstimmung und Umfang des Stimmrechts

A. Zur Abstimmung berechtigte Personen

1. Grundregel: Stimmberechtigung betroffener Gläubiger

2

Gem § 32 Abs 1 Satz 1 haben betroffene Gläubiger (vgl § 29 Abs 1) das Recht, üb...

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