ReO I Restrukturierungsordnung
1. Aufl. 2022
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§ 31 Abstimmung über den Restrukturierungsplan
Literatur
Isola/Weileder/Seidl, Strategische Sanierungsplanung – Kriterien für die Verfahrenswahl, in Konecny (Hrsg), RIRUG – Neuerungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht (2021) 19.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Anberaumung und Vorbereitung der Restrukturierungsplantagsatzung | ||
A. | Termin | ||
B. | Zu ladender Personenkreis und öffentliche Bekanntmachung | ||
C. | Übermittlung des Restrukturierungsplans an die betroffenen Gläubiger | ||
III. | Ablauf der Restrukturierungsplantagsatzung | ||
A. | Allgemeines zum Ablauf | ||
B. | Teilnehmende Personen | ||
C. | Bericht des Restrukturierungsbeauftragten | ||
D. | Erstreckung der Tagsatzung | ||
IV. | Änderung des Restrukturierungsplans |
I. Allgemeines
1
§ 31 regelt die Anberaumung und den Ablauf der Restrukturierungsplantagsatzung. Die Restrukturierungsplantagsatzung ist eine mündliche, nicht öffentliche Zusammenkunft zwischen Gericht, Schuldner und betroffenen Gläubigern zum Zweck der Verhandlung und Beschlussfassung über den Restrukturierungsplan. Sie ist nach der Vorprüfung eines vom Schuldner vorgelegten Restrukturierungsplans anzuberaumen (siehe Rz 2 f); nur über Restrukturierungsvereinbarungen im vereinfacht...