ReO | Restrukturierungsordnung
1. Aufl. 2022
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§ 30 Prüfung des Restrukturierungsplans
Literatur
Mohr, Einleitung und Ablauf des Restrukturierungsverfahrens, in Konecny (Hrsg), RIRUG - Neuerungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht (2021) 67; Riel, Der Restrukturierungsplan, ecolex 2021, 786.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Gegenstand der Vorprüfung | ||
A. | Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der Angaben nach § 27 Abs 2 (Z 1) | ||
B. | Plausibilität der Begründungen nach § 27 Abs 2 Z 8 (Z 2) | ||
C. | Sachgemäßheit der Auswahl der betroffenen Gläubiger und der Bildung der Gläubigerklassen (Z 3 und 4) | ||
III. | Verfahren |
I. Allgemeines
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§ 30 sieht bereits anlässlich der Restrukturierungsplanvorlage eine gerichtliche Prüfung des Planinhalts vor. Konstruktiv ist dies weitgehend mit dem Vorprüfungsverfahren beim Sanierungsplan gem §§ 141 und 142 IO zu vergleichen (siehe dazu noch Rz 9 ff), wobei die zu prüfenden Umstände naturgemäß andere sind: Die Vorprüfung des Restrukturierungsplans bezieht sich auf die Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der Angaben nach § 27 Abs 2 im Allgemeinen (Z 1), auf die Plausibilität der Begründungen nach § 27 Abs 2 Z 8 (Z 2) sowie auf die Sachgemäßheit der Bildung der Gläubigerklassen (Z 3) und der Auswahl der...