ReO I Restrukturierungsordnung
1. Aufl. 2022
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§ 30 Prüfung des Restrukturierungsplans
Literatur
Mohr, Einleitung und Ablauf des Restrukturierungsverfahrens, in Konecny (Hrsg), RIRUG – Neuerungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht (2021) 67; Riel, Der Restrukturierungsplan, ecolex 2021, 786.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Gegenstand der Vorprüfung | ||
A. | Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der Angaben nach § 27 Abs 2 (Z 1) | ||
B. | Plausibilität der Begründungen nach § 27 Abs 2 Z 8 (Z 2) | ||
C. | Sachgemäßheit der Auswahl der betroffenen Gläubiger und der Bildung der Gläubigerklassen (Z 3 und 4) | ||
III. | Verfahren |
I. Allgemeines
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§ 30 sieht bereits anlässlich der Restrukturierungsplanvorlage eine gerichtliche Prüfung des Planinhalts vor. Konstruktiv ist dies weitgehend mit dem Vorprüfungsverfahren beim Sanierungsplan gem § 141 und 142 IO zu vergleichen (siehe dazu noch Rz 9 ff), wobei die zu prüfenden Umstände naturgemäß andere sind: Die Vorprüfung des Restrukturierungsplans bezieht sich auf die Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der Angaben nach § 27 Abs 2 im Allgemeinen (Z 1), auf die Plausibilität der Begründungen nach § 27 Abs 2 Z 8 (Z 2) sowie auf die Sachgemäßheit der Bildung der Gläubigerklassen (Z 3) und der Auswahl der ...