ReO I Restrukturierungsordnung
1. Aufl. 2022
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§ 28 Forderungen
Literatur
Reisch, Restrukturierungsverfahren – Planinhalte, Planwirkungen, in Konecny, RIRUG – Neuerungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht, ZIK-Spezial 2021, 143.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Angabe der Zahlungsfristen (Satz 1) | |
II. | Änderung der die Zahlung betreffenden Vertragsbedingungen (Satz 2) | |
III. | ||
IV. | Forderungskürzungen (Satz 4) |
I. Angabe der Zahlungsfristen (Satz 1)
1
§ 28 Satz 1 hält fest, dass im Restrukturierungsplan die vorgeschlagenen Zahlungsfristen der unter den Restrukturierungsplan fallenden Forderungen anzugeben sind. Da die Zahlungsfristen der betroffenen Forderungen ein wesentlicher Aspekt für die Zustimmung der betroffenen Gläubiger zum Restrukturierungsplan sind, werden sich die betroffenen Gläubiger und der Schuldner bereits im Rahmen der Verhandlungen über den Restrukturierungsplan auf die Ausgestaltung der Zahlungsfristen einigen; der Restrukturierungsplan bildet das Ergebnis dieser Verhandlungen schlussendlich ab.
2
Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist davon auszugehen, dass die jeweilige Zahlungsfrist beim Restrukturierungsplan, wie beim Sanierung...