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Mayr-Ertl/Rupp/Pondorfer

PRG | Pauschalreisegesetz

Praxiskommentar zu PRG, PRV und GewO 1994

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3097-7

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Dokumentvorschau
Mayr-Ertl/Rupp/Pondorfer - PRG | Pauschalreisegesetz

§ 18 Rückgriffansprüche

Viola Pondorfer

Erläuterungen

Mit dieser Bestimmung wird der Anordnung in Art. 22 der Richtlinie über Regressansprüche entsprochen. Sie hat aber keinen eigenständigen normativen Gehalt; inhaltlich maßgeblich sind vielmehr die allgemeinen Regeln über die Haftung mehrerer Personen und den Ausgleich unter ihnen (§§ 1302 f, § 896 ABGB).

[ErläutRV 1513 BlgNR 25. GP 18]

1

Regressansprüche des Reiseveranstalters wegen geleisteter Ansprüche auf Schadenersatz und Preisminderung oder sonstige Pflichten nach dem PRG gegenüber Dritten richten sich gem § 18 PRG nach den allgemeinen Grundsätzen des österreichischen Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts (vgl § 896, 1302 ff, 1313a ABGB).

2

Der Reiseveranstalter, mit dem das ausführende Luftfahrtunternehmen in einer Vertragsbeziehung steht, darf gem Art 13 der EU-Fluggastrechte-VO 261/2004 nicht beschränkt werden, eine Erstattung oder Entschädigung vom ausführenden Luftfahrtunternehmen gem den einschlägigen Rechtsvorschriften zu verlangen. Nach Art 3 Ab...

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