Suchen Kontrast Hilfe
PRG | Pauschalreisegesetz
Mayr-Ertl/Rupp/Pondorfer

PRG | Pauschalreisegesetz

Praxiskommentar zu PRG, PRV und GewO 1994

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-3097-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mayr-Ertl/Rupp/Pondorfer - PRG | Pauschalreisegesetz

§ 5 Inhalt des Versicherungsvertrages

Viola Pondorfer

Erläuterungen zu §§ 5 und 6

Diese Regelungen entsprechen weitgehend den §§ 5 und 6 RSV, wobei lediglich in § 5 Z 6 die Mitteilungsverpflichtung der Versicherung dahingehend ergänzt wird, dass nicht nur der Wegfall der Versicherung mitzuteilen ist, sondern auch jede Herabsetzung der Versicherungssumme, die der Behörde nicht bereits in einer Folgemeldung mitgeteilt worden ist. Damit wird ein für die Kunden überraschendes unterjähriges Vermindern des Absicherungsbetrages zuverlässig vermieden.

[Erläuterungen zum Entwurf der PRV 4]

Literatur

Führich/Staudinger, Reiserecht8 (2019).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Absicherungsvertrag iSd § 5 PRV
1- 9
II.
Der deutsche Sicherungsschein
10- 12

I. Absicherungsvertrag iSd § 5 PRV

1

Die Abdeckung des Risikos gem § 3 Abs 1 PRV hat entweder über einen Versicherungsvertrag mit einem in Österreich zugelassenen Versicherer, durch Ausstellung einer Bankgarantie eines zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Kreditinstitutes oder mittels einer Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu erfolgen. § 5 PRV gibt an, welche Bestimmungen in einem Versicherungsvertrag vorzusehen sind. Gem § 6 PRV hat sich der Garant ...

Daten werden geladen...