Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Kommissionsvorschlag zum transnationalen Zugriff auf elektronische Beweismittel
Rückzug des Staates aus der Rechtshilfe?
Mit den neuen Möglichkeiten moderner Kommunikations- und Informationstechnologie (E-Mail, Social Media, Cloud Computing etc) haben elektronische Daten als Ermittlungsansatz und Beweismittel für die Verfolgung von Straftaten zunehmende Bedeutung erlangt. Die Flüchtigkeit dieser Daten stellt die Ermittlungsbehörden allerdings bei der Erhebung vor besondere Herausforderungen, insb wenn die (möglicherweise) für die Untersuchung relevanten Daten in einem anderen Land gespeichert und verarbeitet werden als jenem, in dem das betreffende Ermittlungsverfahren geführt wird. Um eine schnelle grenzüberschreitende Erhebung der zur Strafverfolgung benötigten elektronischen Beweismittel zu ermöglichen bzw zu erleichtern, hat die Kommission im April 2018 die Einführung eines neuen Kooperationsinstruments vorgeschlagen, nämlich die Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnung. Der vorliegende Beitrag würdigt dieses neue Instrument kritisch und zeigt auf, dass sich aus dem damit einhergehenden Wandel von einem bilateralen Kooperationsmodell zur unilateralen transnationalen Beweiserhebung schwerwiegende Konsequenzen für den Grundrechtsschutz ergeben.