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E-Evidence-Gesetzespaket beschlossen
Am wurde nach mehr als fünfjähriger Verhandlungszeit ein Gesetzespaket zur Erlangung elektronischer Beweismittel (E-Evidence) verabschiedet, das aus einer Verordnung und einer Richtlinie besteht. Die neuen Vorschriften sollen es berechtigten nationalen Behörden ermöglichen, elektronische Beweismittel direkt von Providern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern (Herausgabeanordnung) oder die Aufbewahrung von Daten zu verlangen, damit relevante Daten nicht zerstört werden oder verloren gehen (Sicherungsanordnung).
Bisher müssen Ermittlungsbehörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zeitaufwändige Rechtshilfeersuchen bei den Behörden des anderen Mitgliedstaats stellen, um Zugriff auf beweiserhebliche Daten im Ausland zu erlangen. Die E-Evidence-Verordnung ist auf Art 82 Abs 1 AEUV gegründet und somit ein weiteres Instrument der gegenseitigen Anerkennung. Sie geht aber über andere Instrumente der gegenseitigen Anerkennung insoweit hinaus, als sie es den Justizbehörden der Mitgliedstaaten ermöglicht, eine Herausgabe- oder Sicherungsanordnung direkt an einen Diensteanbieter in einem anderen Mitgliedstaat zu übersenden, dh, dass etwa die österreichische Staatsanwaltschaft direkt bei G...