Marat
            
            
    MSchG | Mutterschutzgesetz
Kommentar
            2. Aufl. 2020
Print-ISBN: 978-3-7073-4226-0
                
        
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            Marat - MSchG | Mutterschutzgesetz
§ 38c
§ 8a trat mit in Kraft (§ 40 Abs 3). Für bestimmte Betriebe – nämlich die vor Inkrafttreten des MSchG, also vor dem , errichtet wurden – wurde eine Übergangsfrist bis eingeräumt.