MSchG | Mutterschutzgesetz
2. Aufl. 2020
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§ 15i Vereinbarte Teilzeitbeschäftigung
Übersicht
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I. Vereinbarung über Teilzeitbeschäftigung
1
Sind die in § 15h genannten Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nicht gegeben, so kann diese dennoch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
2
Negativ-Voraussetzungen
Das Dienstverhältnis der Dienstnehmerin dauert noch keine drei Jahre und
im Betrieb sind weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.
Weitere Voraussetzung:
Reduzierung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 20 %, wobei diese mindestens 12 Stunden betragen muss.
Relevant ist der Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung. Nur wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 15h Abs 1 nicht gegeben sind, besteht kein gesetzlicher Anspruch und muss eine gewünschte Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden.
3
Dauer der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung
Diese kann maximal bis zum 4. Geburtstag des Kindes vereinbart werden.
4
Inhalt der Vereinbarung
Beginn (frühestens im Anschluss an die Schutzfrist gemäß § 5 Abs 1)
Dauer (längstens bis zum 4. Geburtstag des Kindes, mindestens aber zwei Monate)
Ausmaß der Wochenarbeitszeit ( gesetzliche Unte...