KMG | Kapitalmarktgesetz
1. Aufl. 2021
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§ 16 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einleitung | |||
II. | Strafbemessung (Abs 1) | |||
A. | Allgemein | |||
B. | Konkrete Strafbemessungskriterien | |||
1. | Schwere und Dauer des Verstoßes (Z 1) | |||
2. | Grad an Verantwortung (Z 2) | |||
3. | Finanzkraft der verantwortlichen Person (Z 3) | |||
4. | Auswirkungen des Verstoßes auf die Interessen der Kleinanleger (Z 4) | |||
5. | Die Höhe der erzielten Gewinne oder vermiedenen Verluste oder der Dritten entstandenen Verluste (Z 5) | |||
6. | Ausmaß der Zusammenarbeit der verantwortlichen Person mit der Behörde (Z 6) | |||
7. | Frühere Verstöße (Z 7) | |||
8. | Maßnahmen nach dem Verstoß (Z 8) | |||
III. | Behördenzusammenarbeit (Abs 2) |
I. Einleitung
1
Durch § 16 wird Artikel 39 der Prospekt-VO anwendbar gemacht. § 16 Abs 1 listet die Kriterien auf, die von der FMA bei der Bestimmung der Art und der Höhe der Strafe und anderer verwaltungsrechtlicher Maßnahmen zu berücksichtigen sind; er stellt eine Strafbemessungsvorschrift dar.
2
In Abs 2 leg cit findet...