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Toman/Frössel (Hrsg)

KMG | Kapitalmarktgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4307-6

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Dokumentvorschau
Toman/Frössel (Hrsg) - KMG | Kapitalmarktgesetz

§ 20 Meldung von Sanktionen an die ESMA

Georg Tuder/Rafael Ferk

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einleitung
16
II.
Jährliche Meldung an die ESMA (Abs 1)
712
III.
Laufende Meldungen an die ESMA hinsichtlich veröffentlichter Sanktionen (Abs 2)
13, 14
IV.
Laufende Meldungen an die ESMA hinsichtlich nicht veröffentlichter Sanktionen (Abs 3)
1518
V.
Zentrales Sanktions- und Maßnahmenregister bei der ESMA
1923

I. Einleitung

1

Mit § 20 wurde Art 43 der Prospekt-VO in nationales Recht umgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine neue Bestimmung innerhalb des KMG. Eine vergleichbare Vorgängerbestimmung hat sich damit im KMG aF bzw in der RL 2003/71/EG („Prospektrichtlinie“) nicht vorgefunden.

2

§ 20 verpflichtet die FMA dazu, der European Securities and Markets Authority (ESMA) – einmal jährlich – Informationen über alle gem Art 38 der Prospekt-VO verhängten verwaltungsrechtlichen Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen, in aggregierter Form, zukommen zu lassen. Die FMA hat die ESMA aufgrund dieser Bestimmung ferner über al...

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