KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
3. Aufl. 2020
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§ 3 Höhe, Anspruchsdauer und Antragstellung
Übersicht der Kommentierung
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I. Höhe (Abs 1)
1
Die Leistung ist aus verwaltungstechnischen Gründen (1110 BlgNR 25. GP, 3) als pauschaler Tagesbetrag ausgestaltet. Anders als § 3a KBGG ist für Mehrlingsgeburten keine Erhöhung vorgesehen. Die Regelung dürfte gegen die bis umzusetzende neue ElternurlaubsRL 2019/1158 verstoßen (Reissner, ASoK 2019, 402 [403]).
2
Vergleichbare in- und ausl Leistungen sind anzurechnen. Die EB nennen als Bsp Vaterschaftsleistungen, Adoptionsleistungen für Väter und Leistungen für Pflegeväter (1110 BlgNR 25. GP, 3). Faktisch sind Anspruchskonflikte innerhalb des Anwendungsbereichs der VO 883/2004 - anders als beim KBG (vgl § 2 KBGG Rz 53) - kaum denkbar: Es handelt sich um keine Familienleistung, ein Anspruch nach mehreren Rechtsordnungen wird sich im Regelfall nicht ergeben, weil Ö nur dann zuständig ist, wenn es Beschäftigungsstaat ist (vgl § 2 Rz 13).
II. Anspruchsdauer (Abs 2)
3
Der Tag der Geburt wird in den Zeitraum der 91 Tage, in dem die Familienzeit liegen muss, eingerechnet. Ein anteiliger Anspruch ist nicht vorgesehen. Werden n...