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ZVers 4, Juli 2021, Seite 180

Haftpflichtversicherung: Tilgungswirkung einer unbestimmt gewidmeten Teilzahlung durch den Haftpflichtversicherer und einer späteren Tilgungserklärung des Gläubigers

§ 1325 ABGB

Ob im konkreten Einzelfall eine schlüssige Widmung (hier: der Zahlung von pauschal 5.000 €) anzunehmen ist, ist – wie im Allgemeinen die Beurteilung der Konkludenz von Willenserklärungen – grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage, zumal die Beurteilung der Konkludenz einer Willenserklärung bzw der Schlüssigkeit eines Verhaltens (hier: des Haftpflichtversicherers im Rahmen seiner Regulierungsvollmacht) regelmäßig keine über die besonderen Umstände des Einzelfalles hinausgehende Bedeutung hat, es sei denn, es läge eine Fehlbeurteilung vor, die im Interesse der Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit wahrgenommen werden müsste.

Aus der Begründung des OGH:

1. bis 1.2. ...

2.1. Bereits das Berufungsgericht hat darauf hingewiesen, dass das Schmerzengeld grundsätzlich eine einmalige Abfindung für Ungemach sein soll, das der Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. ... Der Anspruch auf Schmerzengeld besteht im Sinne der in erster Linie vorzunehmenden Globalbemessung auch zur Abgeltung der künftig wahrscheinlich auftretenden Schmerzen. Auch künftige Folgen sind daher unter dem Gesichtspunkt des gewöhnlichen Laufs der Dinge zu beurteilen. Was in dem dafür ...

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