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ZVers 4, Juli 2021, Seite 171

Kein Feststellungsinteresse hinsichtlich eines Absonderungsrechts nach § 157 VersVG bei noch nicht entstandenen Regressansprüchen gegenüber dem insolventen Versicherungsnehmer

§ 157 VersVG

Der Absonderungsanspruch nach § 157 VersVG hat das Ziel, es dem Geschädigten trotz Insolvenz des Schädigers zu ermöglichen, Befriedigung seiner von der Haftpflichtversicherung des Schädigers gedeckten Ansprüche zu erlangen. Das Argument des Geschädigten, dass bis zur Fälligkeit seiner Ansprüche das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben sein werde, ist als Feststellungsinteresse unzulänglich, da in diesem Fall der Geschädigte kein Absonderungsrecht mehr benötigt. Vielmehr kann er dann den Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers pfänden und sich überweisen lassen.

Mit Beschluss vom wurde über das Vermögen der E. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt.

Im November 2015 waren die Klägerin und die spätere Schuldnerin jeweils als Werkunternehmer im Unternehmen der Werkbestellerin J. AG im Zusammenhang mit der Herstellung einer Schachtabdichtung tätig. Da sich beim Versuch, den Deckel einzubauen, herausstellte, dass er zu groß war, versuchte ein Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) der Schuldnerin (im Folgenden: Geschädigter) am , ihn mit einem Winkelschleifer und einer Trennscheibe zuzuschneiden. Im Zuge dieser A...

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