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D&O-Deckung bei Verstoß gegen das Zahlungsverbot nach Eintritt der materiellen Insolvenz?
Der BGH hat mit seinem Urteil vom , IV ZR 217/19, zur in der Überschrift gestellten Frage eine Grundsatzentscheidung getroffen, die im vorliegenden Beitrag besprochen wird.
1. Ausgangslage
1.1. Allgemeines zur D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung nach österreichischem Recht ist – eng an das deutsche Konzept angelehnt – eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für fremde Rechnung, die eine juristische Person als Versicherungsnehmerin bei einem Versicherungsunternehmen zugunsten ihrer Organe sowie leitenden Angestellten (der versicherten Personen) abschließt. Deckungsgegenstand einer D&O-Versicherung ist üblicherweise die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter (Rechtsschutzanspruch) und die Befriedigung begründeter gegen versicherte Personen erhobener gesetzlicher Haftpflichtansprüche (Freistellungs- oder Befreiungsanspruch). Versichert sind in der Regel sowohl Fälle der Innenhaftung des Organmitglieds gegenüber der Gesellschaft als auch der Außenhaftung gegenüber geschädigten Dritten wegen Pflichtverletzungen der versicherten Person in Ausübung ihrer versicherten (Organ-)Tätigkeit.
1.2. Versicherungsdeckung für gesetzliche Haftpflichtansprüche
Marktübliche österrei...