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Versicherungsschutz für „Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen“
Die Formulierung „Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen“ wird regelmäßig auf Ebene der primären Risikoumschreibung in unterschiedlichen Haftpflichtversicherungsprodukten verwendet. Sie hat in jüngerer Zeit etwa im Bereich der D&O-Versicherung für Probleme gesorgt. Der vorliegende Beitrag geht daher der Auslegung dieser Formulierung – losgelöst vom Einzelfall – nach. Dabei wird zugleich ein Blick auf die Reichweite der versicherbaren Ansprüche nach § 149 VersVG geworfen. Im Anschluss daran wird das Auslegungsergebnis auf zwei aktuelle Anlassfälle, nämlich die Einordnung der Ansprüche nach § 25 GmbHG, § 84 AktG und § 13 VGG, umgelegt.
1. Anlassfälle und Problemaufriss
In zahlreichen Musterbedingungen zu Haftpflichtversicherungsprodukten wird auf Ebene der primären Risikoumschreibung Versicherungsschutz für „Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen“ versprochen.
In den Musterbedingungen des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) für die Haftpflichtversicherung ist die primäre Risikoumschreibung etwa wie folgt definiert: „Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicher...