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ZVers 3, Mai 2020, Seite 127

Der Wunsch-und-Bedürfnis-Test durch Versicherungsunternehmen

Julia Baier

Im Folgenden sollen die Regelungen des VAG 2016 zum Wunsch-und-Bedürfnis-Test durch Versicherungsunternehmen genauer untersucht werden.

1. Einleitung

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) erfordert von sämtlichen Versicherungsvertreibern, vor Abschluss eines Versicherungsvertrages die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden zu ermitteln. Jeder angebotene Vertrag muss den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden hinsichtlich der Versicherung entsprechen (Art 20 Abs 1 Unterabs 1 und 2 IDD). Erfolgt vor Abschluss eines spezifischen Vertrages eine Beratung, hat der Versicherungsvertreiber eine persönliche Empfehlung an den Kunden zu richten, in der erläutert wird, warum ein bestimmtes Produkt den Wünschen und Bedürfnissen am besten entspricht (Art 20 Abs 1 Unterabs 3 IDD). Die IDD erfasst als Vertreiber auch Versicherungsunternehmen. Daher sind nach der IDD auch Versicherungsunternehmen gehalten, die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden umfassend zu berücksichtigen. Jedes Anbieten und jede Empfehlung hat in Abstimmung mit den Wünschen und Bedürfnissen des potenziellen Versicherungsnehmers zu erfolgen. Erwägungsgrund 44 der IDD spricht diesbezüglich illustrativ von ...

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