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Änderungen im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2010
RV 785 BlgNR 24. GP.
Die Regierungsvorlage zum SRÄG 2010 sieht gegenüber dem Ministerialentwurf insofern eine wesentliche Änderung vor, als die Möglichkeit der Entrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung auch für Hinterbliebene nicht mehr enthalten ist. Ebenso fehlt die explizite Haftungsregelung für die Gesellschafter von Personengesellschaften (siehe die Praxis-News vom Juni 2010, ASoK 2010, 223).