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ZVers 4, Juli 2019, Seite 193

Versicherungsvertrieb durch Banken

Erwin Gisch und Roland Weinrauch

Der vorliegende Beitrag beschreibt den Versicherungsvertrieb durch Banken, wie er sich de lege lata nach Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) darstellt.

1. Einleitung

Kreditinstitute haben bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen seit jeher in Österreich eine nicht unbedeutende Rolle gespielt.

Bereits vor dem Inkrafttreten der österreichischen Umsetzung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Directive – IMD) durch die Novelle BGBl I 2004/131 waren Banken gemäß dem damals geltenden § 1 Abs 3 BWG zur Versicherungsvermittlung berechtigt, wenn diese Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Banktätigkeit entsprechend dem jeweiligen Konzessionsumfang stand oder eine Hilfstätigkeit in Bezug auf diese darstellte.

Seit der Rechtslage auf Basis der IMD (und dann weiter auf Basis der IDD) können Kreditinstitute grundsätzlich unabhängig von ihrer sonstigen Tätigkeit Versicherungen vermitteln.

Die Europäische Kommission sah bereits im Jahr 1999 in einem Aktionsplan für Finanzdienstleistungen vor, die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen für die Versicherungsvermittlung zu modernisieren und zumindest partiell anzugleichen.

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