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Aufsichtliches Meldewesen und Förderung grenzüberschreitender Behördenzusammenarbeit und Kohärenz beim Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukt
Im oft von hitzigen Debatten geprägten finanzmarktrechtlichen Schrifttum dürften Beiträge zum aufsichtlichen Meldewesen oft eine Art Ruhepol, wenn nicht gar ein Quietiv darstellen. Beim Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukt (PEPP) drohen entsprechende Erwartungen freilich enttäuscht zu werden. Wo nationale und europäische Behörden, sekundiert vom Rat einerseits und von Europäischer Kommission und Europäischem Parlament andererseits, um Macht und Einfluss rittern, gerät auch – Wissen ist bekanntlich Macht – das aufsichtliche Meldewesen de lege lata et ferenda ins Spannungsfeld widerstreitender politischer Interessen. Der vorliegende Beitrag widmet sich daher näher dem Informationsfluss zwischen PEPP-Anbietern, zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaates und der EIOPA. Dieser ist nicht nur von der Idee der Kontrolle nationalen Behördenhandelns durch die EIOPA, sondern vor allem der Förderung grenzüberschreitender Behördenzusammenarbeit und Kohärenz durchdrungen.
1. Einleitung und Problemstellung
1.1. Das PEPP
Mit der ab unmittelbar anwendbaren PEPP-Verordnung soll ein Rahmen für ein einfaches, transparentes und sicheres Zukunftsvorsorgeprodukt geschaffen werd...