GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
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§ 3 Steuerberechnung
Literatur
Medert/Axer/Voß, Kommentar zum Versicherungsteuergesetz (2015); Grünwald/Dallmayr, VersStG, FeuerschStG (2016).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Historische Entwicklung | ||
II. | Gesamtbetrag der in jedem Kalendermonat vereinnahmten Versicherungsentgelte | ||
III. | Keine Kürzung um Versicherungsentgelte für Rückversicherungen | ||
A. | Grundlagen | ||
B. | Verhältnis zu § 5 Abs 3 FSchStG | ||
IV. | Umrechnung von Werten in fremder Währung |
I. Historische Entwicklung
1
Die Bestimmung über die Berechnung der Feuerschutzsteuer gem § 3 FSchStG war bereits im FeuerschutzStG 1952 enthalten.
§ 3 Abs 3 FSchStG besagte in der ursprünglichen Fassung, dass die Art der Umrechnung ausländischer Werte durch das Bundesministerium für Finanzen bestimmt wird. Im Rahmen des BGBl 1993/13 kam es zu einer Anpassung auf die heute noch gültige Regelung, wonach Werte in fremder Währung nach den für die Umsatzsteuer geltenden Vorschriften umzurechnen sind.
2
In § 3 Abs 1 FSchStG idF BGBl 1952/198 war eine vierteljährliche Abfuhr der Versicherungssteuer vorgesehen. Im Rahmen des BGBl I 1997/130 wurde die Abfuhr der Feuerschutzsteuer schließlich auf Monatszahlungen umgestellt.
II. Gesamtbetrag der in jedem Kalendermonat vereinnahmten Versicherungsentgelte
3
Die Feuerschutzsteuer wird vom G...