GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 24
Literatur
Knörzer, Prolongation, Novation und Vertragsübernahmen im Gebührenrecht, taxlex 2006, 181; Marschner/Mistlberger, Gebührenpflicht bei Konvertierung von Fremdwährungsverbindlichkeiten? GeS 2008, 360.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
A. | Überblick | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Sinn und Zweck | ||
II. | Tatbestand | ||
III. | Rechtsfolgen |
I. Allgemeines
A. Überblick
1
Die Bestimmung des § 24 regelt die gebührenrechtlichen Auswirkungen von Novationen (Neuerungsverträgen).
B. Rechtsentwicklung
2
Die Bestimmung entspricht bis heute unverändert ihrer Stammfassung des Jahres 1957.
C. Sinn und Zweck
3
Da der Bestimmung lediglich klarstellende Bedeutung beigemessen wird (siehe unten § 24 Rz 17), dürfte sich ihr Sinn und Zweck darauf beschränken, allfällige Zweifel bei der Gesetzesanwendung auszuräumen.
II. Tatbestand
4
Der Begriff der Novation ist mangels eigenständiger Definition im GebG nach den § 1376 ff ABGB auszulegen. Eine Novation ist demnach dann anzunehmen, wenn ohne Hinzutreten einer dritten Person Rechte und Pflichten dergestalt umgeändert werden, dass der Rechtsgrund bzw der Hauptgegenstand geändert („verwechselt“) wird (§ 1376 ABGB). Dabei hört die vormalige Hauptverbindlichkeit auf zu bestehen und wird eine neue begrün...