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Kollisionsrechtliche Fragen der Personenversicherung
Die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht werden bei grenzüberschreitenden Versicherungssachen weitgehend durch das europäische Kollisionsrecht bestimmt. Dieser Beitrag untersucht einige aktuelle Rechtsfragen im Bereich der Personenversicherung.
1. Internationale Zuständigkeit
1.1. Vorbemerkung
Ausgangspunkt für die Bestimmung des anwendbaren Rechts ist die Ermittlung der internationalen Zuständigkeit. Um die internationale Zuständigkeit in Versicherungssachen zu bestimmen, ist zunächst die Anwendbarkeit der Brüssel Ia-VO zu prüfen. Sofern die Brüssel Ia-VO nicht anwendbar ist, kommen möglicherweise internationale Übereinkommen zum Tragen und mangels solcher nationales Zuständigkeitsrecht. Internationalen Übereinkommen kommt bei Überschneidungen Vorrang gegenüber der Brüssel Ia-VO zu.
1.2. Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO
Die Anwendung der Brüssel Ia-VO setzt gemäß deren Art 6 Abs 1 grundsätzlich voraus, dass der Beklagte seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates einschließlich Dänemark hat. Dies gilt auch in Versicherungssachen, wohingegen Verbraucher- und Arbeitnehmersachen von dieser Anwendungsbeschränkung teilweise ausgenommen sind.
Eine der Gegenau...